Biologie
Leistungsbewertung im Fach Biologie
Zur Leistungsfeststellung sind die Ergebnisse schriftlicher, mündlicher und anderer
spezifischer Lernkontrollen heranzuziehen. Des Weiteren ist die pädagogische Situation der
Schüler zu berücksichtigen. (Ausnahme: Abitur)
Schriftliche Lernkontrollen
In jedem ganzjährig erteilten Schuljahr oder vierstündig epochal erteilten
Schulhalbjahr sind zwei schriftliche Arbeiten verbindlich. In epochalen Jahrgängen sowie in
ganzjährig zu erteilenden, aber aus schulorganisatorischen Gründen auf ein Halbjahr
gekürzten Jahrgängen, ist mindestens eine (maximal zwei) schriftliche Arbeit
anzufertigen. In den Jahrgängen 5-10 werden die Arbeiten einstündig gehalten. In
Lernkontrollen sind die drei Anforderungsbereiche "Wiedergeben und beschreiben",
"Anwenden und strukturieren" sowie " Transferieren und verknüpfen" angemessen zu
berücksichtigen. In Anpassung an die Altersstufen sollen die Arbeiten verpflichtend
materialgebunden konzipiert werden. Als Regelfall für eine noch ausreichende Leistung werden
45-50 Prozent der Gesamtpunktzahl festgesetzt.
Mündliche und andere fachspezifische Leistungen
Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z. B.
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch,
- mündliche überprüfungen und schriftliche Tests (dürfen benotet werden),
- Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokoll, Mappe, Heft, Portfolio),
- Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen (z. B. Planen, Durchführen und
Auswerten von Experimenten),
- Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung (zu berücksichtigen
ist die Gesamtleistung der Gruppe und die individülle Bewertung),
- Präsentationen, auch mediengestützt (z. B. Referat, Plakat, Modell),
- Umgang mit Medien und anderen fachspezifischen Hilfsmitteln,
- freie Leistungsvergleiche (z. B. Schülerwettbewerbe)
Bei der Notengebung sind die Quantität und die Qualität zu berücksichtigen.
Bekanntgabe der mündlichen Noten:
- 1. Halbjahr: vor den Herbstferien und Weihnachtsferien
- 2. Halbjahr: vor den Osterferien und im Rahmen der Aprilwarnungen
Bei der Leistungsbewertung sind die schriftlichen Leistungen mit mindestens 40 Prozent und
höchstens 50 Prozent zu berücksichtigen. Eine rein rechnerische Ermittlung der Noten ist nicht
zulässig!
Download: Leistungsbewertung der Mitarbeit im Unterricht.pdf