Biologie
Fachgruppenmitglieder
Unsere tierischen Bewohner
Qualitätsmerkmale des Biologieunterrichts
Basiskonzepte der Biologie
Leistungsbewertung im Fach Biologie
Hausaufgaben im Fach Biologie
Schullehrpläne Biologie
Seminarfach/Facharbeiten in Biologie
Fachgruppenmitglieder
Name |
Fächer |
Thomas Büschen (Fachgruppenleitung) |
Biologie / Chemie
|
Stephanie Best |
Biologie / Chemie |
Christian Chmelensky |
Biologie / Geschichte |
Julia Haberstroh |
Biologie / Latein |
Ines Heidemann |
Biologie / Mathematik |
Sebastian Herberg |
Biologie / Musik |
Petra Huge |
Biologie / Mathematik |
Björn Meyer |
Biologie / Sport |
Malte Müller von der Ohe |
Biologie / Kunst |
Frank Voigt |
Biologie / Mathematik |
Yvonne Voigt |
Biologie / Chemie |
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Unsere tierischen Bewohner
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Qualitätsmerkmale des Biologieunterrichts
Grundlage für den Unterricht in der Mittelstufe bildet das "Kerncurriculum für das Gymnasium, Schuljahrgänge 5-10, Naturwissenschaften (2015)".
Grundlage für den Unterricht in der Oberstufe bilden das "Kerncurriculum für das Gymnasium - gymnasiale Oberstufe, Biologie (2022)" sowie die "Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung, Biologie (2004, KMK)" und die "Bildungsstandards im Fach Biologie für die Allgemeine Hochschulreife" (2020, KMK).
Grundlage der obigen Vorgaben ab 2004 sind dabei die "Bildungsstandards im Fach Biologie für den Mittleren Schulabschluss, (2004, KMK)" und die "Weiterentwickelten Bildungsstandards in den Naturwissenschaften
für das Fach Biologie (MSA)" (2024, KMK)
In den als Reaktion auf PISA und TIMSS formulierten Bildungsstandards wird ein Wechsel im Verständnis des Lernens und Lehrens hin zu einer neuen Unterrichtskultur beschrieben. Zentral ist dabei der Wechsel von Input orientierten zu Output orientierten Zielsetzungen. Entscheidend ist nicht mehr die Darbietung der Inhalte, sondern entscheidend sind die Lernprozesse auf der Schülerseite.
Um diese Prozesse zu beschreiben und eine erfolgreiche Initiierung zu ermöglichen, werden in den Bildungsstandards prozessbezogene Kompetenzen (siehe Anlage) formuliert.
Unterschieden werden die Bereiche: Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung.
Damit ist als zentrales Qualitätsmerkmal des Unterrichts die aktive Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten zur Entwicklung der prozessbezogenen Kompetenzen zu sehen.
In den neuen Kerncurricula finden sich basierend auf dieser Vorgabe folgende Schlüsse:
"Problemorientierter. naturwissenschaftlicher Unterricht erweitert kontinuierlich und kumulativ die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, naturwissenschaftliche Fragen als solche zu erkennen und mit geeigneten fachspezifischen Verfahren zu lösen. Dabei geht es im Wesentlichen um den Umgang mit Problemlösestrategien und um fachspezifische Arbeitstechniken. Experimente in der Biologie sind dabei häufig komplexer und in der Schule schwieriger zu verwirklichen als in den anderen Naturwissenschaften. Dennoch sollte jede vertretbare Chance zum eigenständigen Experimentieren auch im Biologieunterricht genutzt werden. Besonders bedeutsam ist das hypothesengeleitete Experimentieren; schrittweise wird die Fähigkeit der Lernenden zur eigenständigen systematischen Planung aussagekräftiger Experimente entwickelt. Neben dem Experimentieren spielt in der Biologie das Beobachten von Naturphänomenen eine wesentliche Rolle. Beiden zentralen Kompetenzen liegt der naturwissenschaftliche Erkenntnisweg nach dem hypothetischdeduktiven Verfahren zugrunde."
Im Kompetenzbereich Kommunikation wird als Ziel der Klasse 6 explizit die kooperative Lösung von Aufgaben in kleinen Gruppen bei vorgegebener Zeit und Aufgabenstellung formuliert. Damit ist die Arbeit in verschiedenen Sozialformen als Qualitätsmerkmal vorgegeben.
Didaktische Qualitätsmerkmale sind über die Basiskonzepte formuliert. "Eine besondere Rolle spielt dabei das Basiskonzept System, da es in besonderem Maße die systemische Betrachtungsweise der Biologie anspricht. Diese durchzieht alle Teilbereiche der Biologie, sodass es sinnvoll erscheint, sie als Überbau anzusehen. Die Systembetrachtung biologischer Phänomene betrifft alle Ebenen biologischer Objekte, angefangen von der Molekülebene über die Zelle und die Organe bis zu den Ökosystemen der Biosphäre.
In den Bildungsstandards wird zudem die Bedeutung einer vernetzten Wissensstruktur herausgestellt, die der Komplexität der Biologie Rechnung trägt. Daher sollen möglichst viele Bezüge zwischen den einzelnen Inhalten hergestellt werden
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Basiskonzepte der Biologie
aus: Kerncurriculum für das Gymnasium, Schuljahrgänge 5-10, 2015
Basiskonzepte ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, in der scheinbaren Unübersichtlichkeit biologischer Phänomene eine Struktur zu erkennen, die ihnen den Zugang zu neuen Problemstellungen aus dem Bereich der Biologie erleichtern. Durch das Entdecken gleicher Erklärungsmuster an verschiedenen Phänomenen (z. B. Oberflächenvergrößerung bei Wurzelhaaren und Lungenbläschen) erfolgt eine vertikale Vernetzung von Themen, die zunächst zusammenhanglos erscheinen. Den Lernenden erschließt sich somit ein biologiespezifisches Muster, das ihnen eine hilfreiche Orientierung in der Vielfalt dieser Fachdisziplin erlaubt.
Eine besondere Rolle spielt dabei die Evolutionstheorie als zentrale Theorie der Biologie. Sie stellt letztlich alle Basiskonzepte in einen gemeinsamen Zusammenhang (vgl. Abb. 2). Die Grundzüge der Selektionstheorie und die Einführung des Aspekts der Geschichtlichkeit bilden eine Leitlinie des Biologieunterrichts. Das bedeutet, dass nach der Einführung der Selektionstheorie weitere biologische Phänomene auch unter dem Aspekt der Evolution betrachtet werden sollen. Damit wird die Unterscheidung von proximaten und ultimaten Deutungen vorbereitet, die im Unterricht des Sekundarbereichs II ausdifferenziert wird.
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Leistungsbewertung im Fach Biologie
Zur Leistungsfeststellung sind die Ergebnisse schriftlicher, mündlicher und anderer spezifischer Lernkontrollen heranzuziehen.
Des Weiteren ist die pädagogische Situation der Schüler zu berücksichtigen. (Ausnahme: Abitur)
Schriftliche Lernkontrollen
In jedem ganzjährig erteilten Schuljahr oder vierstündig epochal erteilten Schulhalbjahr sind zwei schriftliche Arbeiten verbindlich.
In epochalen Jahrgängen sowie in ganzjährig zu erteilenden, aber aus schulorganisatorischen Gründen auf ein Halbjahr
gekürzten Jahrgängen, ist mindestens eine (maximal zwei) schriftliche Arbeit anzufertigen. In den Jahrgängen 5-10 werden
die Arbeiten einstündig gehalten.
In Lernkontrollen sind die drei Anforderungsbereiche "Wiedergeben und beschreiben", "Anwenden und strukturieren" sowie "
Transferieren und verknüpfen" angemessen zu berücksichtigen. In Anpassung an die Altersstufen sollen die Arbeiten verpflichtend
materialgebunden konzipiert werden.
Als Regelfall für eine noch ausreichende Leistung werden 45-50% der Gesamtpunktzahl festgesetzt.
Mündliche und andere fachspezifische Leistungen
Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen zählen z. B.:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch
- Mündliche überprüfungen und schriftliche Tests (dürfen benotet werden)
- Unterrichtsdokumentationen (z. B. Protokoll, Mappe, Heft, Portfolio)
- Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen (z. B. Planen, Durchführen und Auswerten von Experimenten)
- Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung (zu berücksichtigen ist die Gesamtleistung der Gruppe und die individülle Bewertung)
- Präsentationen, auch mediengestützt (z. B. Referat, Plakat, Modell)
- Umgang mit Medien und anderen fachspezifischen Hilfsmitteln
- Freie Leistungsvergleiche (z. B. Schülerwettbewerbe)
Bei der Notengebung sind die Quantität und die Qualität zu berücksichtigen.
Bekanntgabe der mündlichen Noten:
- 1. HJ: vor den Herbstferien und Weihnachtsferien
- 2. HJ: vor den Osterferien und im Rahmen der Aprilwarnungen
Bei der Leistungsbewertung sind die schriftlichen Leistungen mit mindestens 40% und höchstens 50% zu berücksichtigen.
Eine rein rechnerische Ermittlung der Noten ist nicht zulässig!
Leistungsbewertung Mitarbeit im Unterricht.pdf
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Hausaufgaben im Fach Biologie
Im Fach Biologie sollten regelmäßig Hausaufgaben gestellt werden, diese dürfen aber nicht zu umfangreich sein.
Dazu sind die maximalen Zeitvorgaben aus dem Erlass: Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen (RdErl. d. MK v. 22.3.2012 - 33-82100 (SVBl. 5/2012 S.266)) zu beachten. Bei der Stellung von Hausaufgaben ist die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule sind
im Sekundarbereich I: insgesamt 1 Stunde
im Sekundarbereich II: insgesamt 2 Stunden pro Tag
Hausaufgaben können von ihrer Art her
- nachbereitend sein, z. B. zusammenfassen behandelter Inhalte
- vorbereitend sein, z. B. Versuchsbeschreibungen, Daten auswerten
- experimentell angelegt sein, z. B. Langzeitexperimente Kresse, Mehlwurm, Gärung
- fachspezifische Kompetenzen trainieren, z. B. beobachten, Herbarium anlegen
Dabei ist darauf zu achten, dass größere Hausaufgaben zu keinen unverhältnismäßigen Belastungen der Schüler und Schülerinnen führen. Der veranschlagte Zeitrahmen für die Anfertigung ist dementsprechend anzupassen.
Hausaufgaben müssen einen für die Schüler nachvollziehbaren Bezug zum Unterricht haben. Die Qualität der Bearbeitung und die Gewissenhaftigkeit sollte bewertet werden, dabei ist eine Bewertung einzelner Hausaufgaben durch Noten nicht zulässig.
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Schullehrpläne Biologie
Jahrgang 5.pdf
Jahrgang 6.pdf
Jahrgang 8.pdf
Jahrgang 8 bilingual.pdf
Jahrgang 9.pdf
Jahrgang 10.pdf
Jahrgang 11 Einführungsphase.pdf
Jahrgang 12/13.pdf
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Seminarfach/Facharbeiten in Biologie
Informationsblatt zur Facharbeit im Fach Biologie.pdf
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