Schulbücher leihen
Informationen zur Schulbuchausleihe
Was wird verliehen?
Für die Jahrgänge 5 bis 11 können die meisten Bücher von der Schule ausgeliehen werden, aber
nicht Arbeitshefte, Atlanten, die Formelsammlung und Lektüren. Was Sie nicht ausleihen können, sondern
selbst anschaffen müssen, steht in in den Bücherlisten
In Deutsch und Französisch werden in den Jahrgängen 8 bis 10 E-Books verwendet. Die Lizenzen erwerben Sie
selbst direkt bei den Verlagen. Dafür sind die Leihgebühren entsprechend geringer.
Bücher für die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13) werden nicht ausgeliehen.
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Bücher für die Jahrgänge 5 bis 10 können nur en bloc ausgeliehen werden.
| Jahrgang 5 | 42 EUR |
| Französisch | Latein |
| Jahrgänge 6 und 7 | 50 EUR | 50 EUR |
| Jahrgänge 8 bis 10 | 35 EUR | 43 EUR |
Im Jahrgang 11 hängt die Gebühr davon ab, welche Bücher ausgeliehen werden.
Wenn Sie im laufenden Schuljahr drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben, ist eine Ermäßigung der
Gebühr möglich. Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten, sind Sie von der Gebühr ganz befreit.
Näheres erfahren Sie weiter unten.
Wie Sie Bücher von der Schule leihen können
Wenn Sie Bücher für einen der Jahrgänge 5 bis 10 leihen möchten, überweisen Sie einfach
die Gebühr auf das Schulkonto.
- Schulkonto: IBAN DE28 2695 1311 0011 0346 91 (nicht das Kopiergeld-Konto)
- Verwendungszweck: LML [gewünschter Jahrgang] [Nachname] [Vorname] (Beispiel: LML 9 Politkowskaja Anna)
- bis zum 19. Juni 2026 (Zeugniskonferenzen finden am 16. und 17. Juni statt)
- für jedes Kind einzeln (damit wir die Zahlungen automatisch zuordnen können)
Wenn Sie Bücher für den Jahrgang 11 benötigen, teilen Sie uns auf dem Bestellformular für den
Jahrgang 11 mit, welche Bücher Sie leihen möchten. Die Leihgebühren pro Buch sind auf dem
Bestellformular angegeben. Es wird den Schülern des Jahrgangs 10 bis Ende Mai per E-Mail zugestellt. Sie finden
es ab Ende Mai auch hier.
Ermäßigungen und Befreiungen von der Gebühr
Haben Sie im laufenden Schuljahr mindestens drei schulpflichtige Kinder, bezahlen Sie nur 80 Prozent der
Gebühren – wenn Sie uns bis zum 19. Juni die Schulbescheinigungen senden (lernmittelleihe@gyhank.de).
Für die Kinder, die auf unsere Schule gehen, reicht es, den Namen und die Klasse anzugeben.
| Jahrgang 5 | 33,60 EUR |
| Französisch | Latein |
| Jahrgänge 6 und 7 | 40 EUR | 40 EUR |
| Jahrgänge 8 bis 10 | 28 EUR | 34,40 EUR |
Beachten Sie:
- Die Schulpflicht endet nach 12 Jahren, also in der Regel mit dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr
vollendet wird.
- Entscheidend ist der Stand am Stichtag: 1. Mai 2026. Wenn eines Ihrer Kinder im nächsten Schuljahr nicht mehr
schulpflichtig ist, wird es trotzdem noch einmal mitgezählt; Kinder, die erst nächstes Jahr eingeschult
werden, aber noch nicht.
- Die Nachweise müssen jedes Jahr erneut vorgelegt werden.
Sie werden auf Antrag ganz von der Gebühr befreit, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- nach dem Sozialgesetzbuch II: Grundsicherung für Arbeitssuchende
- nach dem Sozialgesetzbuch VIII: Hilfen für Heim- und Pflegekinder
- nach dem Sozialgesetzbuch XII: Sozialhilfe
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- nach dem Bundeskindergeldgesetz § 6a: Kinderzuschlag
- nach dem Wohngeldgesetz, um Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB XII zu vermeiden oder zu beseitigen
Senden Sie Kopien geeigneter Nachweise per E-Mail bis zum 19. Juni an lernmittelleihe@gyhank.de. Notieren Sie auf
den Nachweisen unbedingt den Namen und die Schulklasse des Schülers, für den die Bücher geliehen werden
sollen. Stichtag ist der 1. Mai 2026. Entscheidend ist also, dass Sie an diesem Tag Anspruch auf Leistungen
haben.
Björn Rülicke, Sven Mayerhofer
Telefon: 05832 9840 27 (täglich 14 bis 18 Uhr)