Schulbücher leihen
Was wird verliehen?
Die Bücherlisten für das Schuljahr 2024/25 finden Sie hier.
Für die Jahrgänge 5 bis 11 können die meisten Bücher von der Schule ausgeliehen werden.
Beachten Sie aber, dass Arbeitshefte, Atlanten, die Formelsammlung und Lektüren davon ausgenommen sind. Was
verliehen wird und was Sie selbst beschaffen müssen, können Sie den
Bücherlisten entnehmen.
Bücher für die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13) werden nicht ausgeliehen.
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Bücher für die Jahrgänge 5 bis 10 können nur en bloc ausgeliehen werden. Die
Leihgebühr beträgt im Schuljahr 2024/25 pauschal 50 € pro Jahr. Ausnahme:
Französisch-Schüler der zukünftigen Jahrgänge 8 und 9 zahlen nur 44 €, weil sie die
Lizenz für das digitale Französischbuch selbst beschaffen müssen.
Im Jahrgang 11 hängt die Gebühr davon ab, welche Bücher ausgeliehen werden.
Wenn Sie mindestens drei schulpflichtige Kinder haben, ist eine Ermäßigung der Gebühr möglich.
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten, sind Sie von der Gebühr befreit. Näheres ist weiter unten
beschrieben.
Wie Sie Bücher von der Schule leihen können
Für die Jahrgänge 5 bis 10 werden die Bücher nur en bloc ausgeliehen. Die
Leihgebühr beträgt pauschal 50 EUR. Wenn Sie Bücher für einen der Jahrgänge 5
bis 10 leihen möchten, überweisen Sie
- auf das Schulkonto: IBAN DE28 2695 1311 0011 0346 91 (das ist nicht das Konto für das Kopiergeld)
- die Pauschalgebühr: 50 EUR
- unter Angabe des Verwendungszwecks: LML [derzeitiger Jahrgang] [Nachname] [Vorname]
- bis zum 20. Juni 2024
- für jedes Kind einzeln (damit die Zuordnung der Zahlungen für uns leichter ist).
Beispiele für den Verwendungszweck:
- LML 4 Heine Heinrich
- LML 9 Droste-Hülshoff Annette
Wenn Sie Bücher für den Jahrgang 11 benötigen, teilen Sie uns auf dem Bestellformular für den Jahrgang
11
mit, welche Bücher Sie leihen möchten. Die Leihgeühren sind auf dem Bestellformular
angegeben. Das Bestellformular für das nächste Schuljahr steht spätestens Ende Mai zur
Verfügung.
Ermäßigungen und Befreiungen von der Gebühr
Wenn Sie im laufenden Schuljahr mindestens drei schulpflichtige Kinder haben, bezahlen Sie nur die ermäßigte Gebühr: 40 EUR (Jahrgang 11: 80 Prozent). Weisen Sie
das aber bitte bis zum 20. Juni durch Schulbescheinigungen nach. Gehen die Geschwister auf unsere Schule, reicht
es, Namen und Klasse anzugeben (evtl. per E-Mail an die
Lernmittelleihe). Beachten Sie auch:
- Die Schulpflicht endet nach 12 Jahren, also in der Regel mit dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet
wird.
- Entscheidend ist der Stand am Stichtag: dem 1. Mai.
- Die Nachweise müssen jedes Jahr aktualisiert bzw. erneut vorgelegt werden. Senden Sie Ablichtungen
der Nachweise per
E-Mail an die Lernmittelleihe. Beachten Sie, dass wir
keine Empfangsbestätigungen versenden. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail gesendet wurde, setzen
Sie Ihre eigene Adresse in das CC-Feld.
Sie werden auf Antrag von der Gebühr befreit, wenn Sie eine der folgenden
Sozialleistungen erhalten:
- nach dem Sozialgesetzbuch II: Grundsicherung für Arbeitssuchende
- nach dem Sozialgesetzbuch VIII: Hilfen für Heim- und Pflegekinder
- nach dem Sozialgesetzbuch XII: Sozialhilfe
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- nach dem Bundeskindergeldgesetz § 6a: Kinderzuschlag
- nach dem Wohngeldgesetz, um Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des
§ 19 Abs. 1 und 2 SGB XII zu vermeiden oder zu beseitigen
Senden Sie Ablichtungen geeigneter Nachweise (Schulbescheinigungen, Leistungsnachweise) per E-Mail an
Lernmittelleihe@gyhank.de. Notieren Sie auf den
Nachweisen unbedingt den Namen und die Schulklasse des Schülers, für den die Bücher geliehen werden
sollen.
Wichtig: Die Nachweise müssen uns spätestens am 20. Juni 2023 vorliegen.