Schulbücher leihen
Was wird verliehen?
Die Bücherlisten für das Schuljahr 2023/24
finden Sie hier(Jg. 5 ab dem 2. Mai, andere Jge. ab dem 15. Mai).
Für die Jahrgänge 5 bis 11 können die meisten Bücher von der Schule ausgeliehen werden.
Beachten Sie aber, dass Arbeitshefte, Atlanten, die Formelsammlung und
Lektüren davon ausgenommen sind. Was verliehen wird und was Sie selbst beschaffen müssen,
können Sie den Bücherlisten entnehmen.
Bücher für die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13) werden nicht ausgeliehen.
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Bücher für die Jahrgänge 5 bis 10 können nur en bloc ausgeliehen werden. Die
Leihgebühr beträgt im Schuljahr 2023/24 für den Jahrgang 5 pauschal 50 € pro
Jahr. Für die anderen Jahrgänge wird die Gebühr am 15. Mai festgesetzt.
Im Jahrgang 11 hängt die Gebühr davon ab, welche Bücher ausgeliehen werden.
Beachten Sie, dass Atlanten, Lektüren, Arbeitshefte und Ähnliches nicht ausgeliehen werden, sonst von
Ihnen selbst beschafft werden müssen.
Wenn Sie mindestens drei schulpflichtige Kinder haben, ist eine Ermäßigung der Gebühr möglich.
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten, sind Sie von der Gebühr befreit. Näheres ist weiter unten
beschrieben.
Wie Sie Bücher von der Schule leihen können
Wenn Sie Bücher für den Jahrgang 11 benötigen, teilen Sie uns
auf dem Bestellformular mit, welche
Bücher Sie leihen möchten. Das Formular finden Sie ab dem 1. Juni auf „gyhank.de“ unter
„Service → Schulbücher ausleihen“.
Für den Jahrgang 11 können ausleihbare Bücher einzeln
ausgewählt werden. Die Leihgebühren für die einzelnen Bücher sind auf dem
Bestellformular angegeben.
Für die Jahrgänge 5 bis 10 werden die Bücher nur en bloc ausgeliehen. Die
Leihgebühr beträgt pauschal 50 EUR. Wenn Sie Bücher für einen der Jahrgänge 5
bis 10 leihen möchten, überweisen Sie
- auf das Schulkonto: IBAN DE28 2695 1311 0011 0346 91 (das ist nicht das Konto für das Kopiergeld)
- die Pauschalgebühr: 50 EUR
- unter Angabe des Verwendungszwecks: LML [derzeitiger Jahrgang] [Nachname] [Vorname]
- bis zum 30. Juni 2023
- für jedes Kind einzeln (damit die Zuordnung der Zahlungen für uns leichter ist).
Beispiele für den Verwendungszweck:
- LML 4 Heine Heinrich
- LML 9 Droste-Hülshoff Annette
Wenn Sie nicht wissen, ob ihr Kind zum nächsten Schuljahr auf eine andere Schule geht, sollten
Sie Rücksprache mit uns halten: E-Mail an die
Lernmittelleihe.
Ermäßigungen und Befreiungen von der Gebühr
Wenn Sie im laufenden Schuljahr mindestens drei schulpflichtige Kinder haben, bezahlen Sie nur die ermäßigte Gebühr: 40 EUR (Jahrgang 11: 80 Prozent). Weisen Sie
das aber bitte bis zum 30. Juni durch Schulbescheinigungen nach. Gehen die Geschwister auf unsere Schule, reicht
es, Namen und Klasse anzugeben (evtl. per E-Mail an die
Lernmittelleihe). Beachten Sie auch:
- Die Schulpflicht endet nach 12 Jahren, also in der Regel mit dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet
wird.
- Entscheidend ist der Stand am Stichtag: dem 1. Juni.
- Die Nachweise müssen jedes Jahr aktualisiert bzw. erneut vorgelegt werden. Senden Sie Ablichtungen
der Nachweise per
E-Mail an die Lernmittelleihe. Beachten Sie, dass wir
keine Empfangsbestätigungen versenden. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail gesendet wurde, setzen
Sie Ihre eigene Adresse in das CC-Feld.
Sie werden auf Antrag von der Gebühr befreit, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen
erhalten:
- nach dem Sozialgesetzbuch II: Grundsicherung für Arbeitssuchende
- nach dem Sozialgesetzbuch VIII: Hilfen für Heim- und Pflegekinder
- nach dem Sozialgesetzbuch XII: Sozialhilfe
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- nach dem Bundeskindergeldgesetz § 6a: Kinderzuschlag
- nach dem Wohngeldgesetz, um Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des
§ 19 Abs. 1 und 2 SGB XII zu vermeiden oder zu beseitigen
Senden Sie Ablichtungen geeigneter Nachweise (Schulbescheinigungen, Leistungsnachweise) per E-Mail an
Lernmittelleihe@gyhank.de. Notieren Sie auf den
Nachweisen unbedingt den Namen und die Schulklasse des Schülers, für den die Bücher geliehen werden
sollen.
Wichtig: Die Nachweise müssen uns spätestens am 30. Juni 2023 vorliegen.