Oberstufe
Abschluss der Sekundarstufe I
Nach der Klasse 10 folgt in der Regel die Versetzung in die Oberstufe des Gymnasiums. Verlassen
aber Schüler/innen nach der 10. Klasse das Gymnasium, erhalten sie auf dem Abgangszeugnis einen
Gleichstellungsvermerk. Das Zeugnis ist dann gleichgestellt mit dem
- erweiterten Sek.-I-Abschluss, wenn eine Versetzung in die Oberstufe ausgesprochen wurde.
- Sek.-I-Abschluss, wenn ohne eine mangelhafte Leistung in der zweiten Fremdsprache eine Versetzung erfolgt wäre.
- erweiterten Hauptschulabschluss, wenn das Zeugnis bis zu drei mangelhafte oder ungenügende Ergebnisse enthält.
- Hauptschulabschluss, wenn das Zeugnis mehr als drei mangelhafte oder ungenügende Ergebnisse enthält.
Fachhochschulreife
Durch den Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren in der
Qualifikationsphase kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Wird anschließend der
berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife absolviert, stellt das Gymnasium das Zeugnis der Fachhochschulreife
aus.
Zum Erwerb der Fachhochschulreife sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Je zwei Schulhalbjahresergebnisse aus P1 und P2. In zweifacher Wertung müssen sich mindestens 40 Punkte ergeben.
- Beide Schulhalbjahresergebnisse aus P3 und weitere 9 Schulhalbjahresergebnisse. In einfacher Wertung müssen sich mindestens 55 Punkte ergeben.
- In mindestens 11 dieser 15 Schulhalbjahresergebnisse müssen mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. Dabei müssen mindestens zwei der Schulhalbjahresergebnisse aus P1 und P2 enthalten sein.
- Es sind zwei Schulhalbjahresergebnisse der folgenden Fächer einzubringen: Deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, eine Naturwissenschaft, Geschichte (bzw. ein anderes P-Fach aus dem B-Bereich).
Außerdem muss der Nachweis über das abgeleistete einjährige Praktikum bei der Schule vorgelegt werden. Bitte
sprechen Sie uns im Vorfeld des Praktikums an!
Link: Hinweise zum Erwerb der Fachhochschulreife (Stand: Mai. 2021)
Abitur/Hochschulreife
Am Ende der gymnasialen Oberstufe – nach einem Jahr Einführungsphase und zwei Jahren Qualfikationsphase wird
beim Nachweis bestimmter Leistungen (Gesamtqualifikation) die allgemeine Hochschulreife erlangt. Diese wird mit dem Abiturzeugnis
bestätigt.
Verweildauer
Die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt ohne Wiederholungen drei Schuljahre (ein Jahr Einführungs-
und zwei Jahre Qualifikationsphase).
Innerhalb der gymnasialen Oberstufe kann ein Schuljahr wiederholt werden. Es ist möglich, die Einführungsphase zu
wiederholen oder nach jedem Halbjahr der Qualifikationsphase um ein Jahr zurückzutreten – ggf. auch in das
2. Halbjahr der Einführungsphase. Bei einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert sich bei Wiederholung der
Abiturprüfung die Verweildauer um ein Schuljahr.
Latinum
Am Gymnasium Hankensbüttel kann das Latinum erworben werden.
Kleines Latinum |
bei Versetzung in die Einführungsphase mit der Lateinnote „ausreichend“ |
Latinum |
am Ende der Einführungsphase mit der Lateinnote „ausreichend“ |
Großes Latinum |
nach zwei Schulhalbjahren Lateinunterricht in der Qualifikationsphase; dabei mindestens
10 Punkte in den beiden letzten Halbjahren, mindestens 5 Punkte im letzten Halbjahr oder
– wenn Latein Prüfungsfach ist – insgesamt mindestens 20 Punkte in Block II |
CertiLingua
Link: Hinweise zum CertiLingua-Erwerb
Frank Voigt
Stand: Januar 2024