Physik
Gemäß NSchG § 96 (4) weist die Fachgruppe Physik darauf hin, dass im Rahmen des Physikunterrichtes der
Jahrgangsstufe 9 (Themenbereich „Kernphysik“) die Fachlehrer unter Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze auch mit
schwach radioaktiven Präparaten experimentieren.
Insbesondere
- wird die durch den Unterricht bedingte Strahlenbelastung so gering wie möglich gehalten,
- werden Schüler/innen laut Beschluss der Fachkonferenz Physik vom 25.01.2005 an Experimenten mit radioaktiven
Stoffen oder Röntgenanlagen nicht mitwirken. Der Abstand der Schüler/innen von den radioaktiven Strahlern ist
deshalb so groß, dass die Schüler/innen keiner erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt sind.
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an den/die Physiklehrer/in Ihres Kindes.
René Liebich (Strahlenschutzbeauftragter)