Elternvertretung
Das Wichtigste in Kurzform
Alle Elternvertreter und Stellvertreter (Klassenelternschaft, Konferenzen, Schulelternrat, Gesamtkonferenz,
Schulvorstand, Gemeindeelternrat, Kreiselternrat etc.) werden für zwei Schuljahre gewählt.
Die Elternvertreter der Klassenelternschaften laden in Absprache mit dem Klassenlehrer mindestens zweimal pro Schuljahr
zum Elternabend ein. Die Leitung des Elternabends ist Aufgabe der Klassenelternvertreter.
Nur wenn Elternvertreter gewählt werden müssen, liegen Einladung und Durchführung des ersten Elternabends in den
Händen der Schule bzw. des Klassenlehrers. Grundsätzlich sind alle Eltern wählbar und haben ein Stimmrecht pro Kind.
Auch Wahlleiter und Schriftführer sind wählbar und dürfen wählen.
Elternvertreter scheiden aus dem Amt aus:
- wenn sie mit einer Mehrheit von 2/3 der Wahlberechtigten abberufen werden
- wenn sie aus anderen Gründen als der Volljährigkeit ihrer Kinder die Erziehungsberechtigung verlieren
- wenn die Erziehungsberechtigung gem. §55 NSchG entfallen ist
- wenn sie von ihrem Amt zurücktreten
- wenn ihre Kinder die Schule nicht mehr besuchen
- wenn ihre Kinder dem organisatorischen Bereich, für den sie als Elternvertreter gewählt worden sind, nicht mehr angehören
Elternrat
- Die Klassenelternschaft wählt einen Vorsit- zenden und deren Stellvertreter
- Diese bilden dann den Schulelternrat (SER) und wählen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
- Der SER wählt auch einen Vertreter und dessen Stellvertreter für
- den Gemeindeelternrat (GER) und für
- den Kreiselternrat (KER)
Aus dem GER und KER wird je ein gewähltes Mitglied in den Schulausschuss entsandt.
Konferenzen
Klassenkonferenz
Diese entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler betreffen,
z. B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen,
Abschlüsse. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen (§61 Abs. 5 NSchG), soweit sich nicht
die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrer
der Klasse sowie drei Schüler- und drei Elternvertreter.
Fachkonferenzen
Hier sind die jeweiligen Fachlehrer vertreten sowie ein Schülervertreter und ein Elternvertreter.
Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich
betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien
sowie die Einführung von Schulbüchern.
Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz (§34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und
Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleitung, die Lehrkräfte,
die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter,
Vertreter der sonstigen Mitarbeiter der Schule, der Erziehungsberechtigten
sowie der Schüler) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz
entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über
Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und
Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Die Anzahl der Eltern und Schüler
in der Gesamtkonferenz richtet sich nach der Größe der Schule. An unserer Schule
sind es jeweils 18 Vertreter.
Schulvorstand
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem
Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des
Schulvorstandes sind in §38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der
Schulvorstand entscheidet u.a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan
über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die
Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule
und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach §32 Abs. 3 NSchG.
Lehrkräfte, Eltern und Schüler entscheiden zusammen über Inhalte und Ausgestaltung
der schulischen Arbeit. Die Anzahl der Gesamtmitglieder im Schulvorstand ist abhängig
von der Anzahl der (ggf. aus Teilzeitkräften umgerechneten) Vollzeitlehrkräfte.
Der Schulvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- zur Hälfte aus Vertretern der Lehrerschaft, einschließlich des Schulleiters
- zu einem Viertel aus Vertretern der Eltern
- zu einem Viertel aus Vertretern der Schüler
Erziehungsberechtigte, die besonderes Interesse an der Arbeit im Schulvorstand haben
und nicht Mitglied im Schulelternrat sind, können in den Schulvorstand gewählt werden.
Im Schulvorstand unserer Schule sind acht Lehrkräfte (inkl. des Schulleiters), vier Eltern
und vier Schüler vertreten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schure.de
oder www.nibis.de.