Gymnasium Hankensbüttel

Termine zur Anmeldung für den Jahrgang 5

Tag der offenen Tür: Freitag, 28. März: 2025 ab 15 Uhr in der Mensa


Elterninfoabend: Dienstag, 29. April 2025: ab 18 Uhr in der Mensa


Anmeldung

  • Montag, 12. Mai 2025: von 8 bis 12 sowie 14 bis 17 Uhr
  • Dienstag, 13. Mai 2025: von 8 bis 12 sowie 14 bis 17 Uhr
  • Mittwoch, 14. Mai 2025: von 7 bis 13 Uhr

Reise nach Le Mesnil

[Oktober 2024] Nach einer 15-stündigen und trotzdem aufregenden Reise erreichten die Jugendlichen aus Hankensbüttel und Umgebung schließlich ihr Ziel: Le Mesnil in Frankreich! Anlass für diese Reise war der 40ste Geburtstag der Städtepartnerschaft …

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Erasmus-AG in Frankreich

[20. September 2024] Die Erasmus-AG verbrachte zusammen mit Schülergruppen unserer Erasmus-Partnerschulen eine Woche in Frankreich. Auf dem Programm standen viel Projektarbeit und Erkundungen …

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Jahrgang 5: Informationen zum Schulbeginn

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, wir freuen uns sehr, Sie und Ihre Kinder in unserer Schulgemeinde begrüßen zu dürfen. Für den ersten Schultag, Montag, den 5. August, ist ein besonderes Programm vorgesehen. Bitte begleiten Sie darum nach Möglichkeit ihr Kind und nehmen Sie ab 9 Uhr an einer kleinen Feier in unserer Sporthalle teil. Am ersten Tag kann übrigens die Schultasche zu Hause bleiben. Papier und ein Stift werden ausreichen.

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Tag der offenen Tür am 8. März

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der 4. Klassen!

Wir möchten Sie und Ihre Kinder ganz herzlich zu unserem „Tag der offenen Tür“ einladen! Und zwar am Freitag, den 8.3.2024, um 15.00 Uhr in unserer Mensa.

Bitte seien Sie pünktlich, da Ihre Kinder nach einer kurzen Begrüßung in kleinen Gruppen von unseren Schulscouts durch unsere Schule geführt werden und dabei das Gelände, verschiedene Fächer, AGen und weitere Angebote entdecken und erkunden können.

Hier finden Sie das Programm und weitere Informationen.

Musikalische Weihnachtsfeier in der Mensa

[22. Dezember 2023] Auch das Jahr 2023 haben wir wieder mit einer musikalischen Weihnachtsfeier in unserer Mensa beendet. Sehen Sie sich die Fotos an …

AG Erasmus+ in der Bretagne

Vom 17. Bis 23.September 2024 kamen SchülerInnen und Schüler unserer AG Erasmus+ mit ihren Partnergruppen aus Frankfurt/Main und Lorient zusammen, um in der Bretagne ihre Arbeit am Projekt „Let’s BeLEAF in a sustainable future“ abzuschließen. Das Ergebnis kann man sich hier ansehen: https://madmagz.com/fr/magazine/2101740#/

„Theater Mandorla“ spielt am 7. September

[September 2023] Für die Französisch-begeisterten Fünft- bis Siebtklässler hat sich die Fachschaft Französisch etwas ganz Besonderes einfallen lassen und für den 7. September Das „Theater Mandorla“ zu uns ans Gymnasium eingeladen.

Während der 3. Unterrichtsstunde wird ein amüsantes und gleichzeitig tiefgründiges zweisprachiges Stück über Vertrauen zu sich und anderen sowie den Glauben an sich selbst gespielt.

Elternvertretung

Das Wichtigste in Kurzform

Alle Elternvertreter und Stellvertreter (Klassenelternschaft, Konferenzen, Schulelternrat, Gesamtkonferenz, Schulvorstand, Gemeindeelternrat, Kreiselternrat etc.) werden für zwei Schuljahre gewählt.

Die Elternvertreter der Klassenelternschaften laden in Absprache mit dem Klassenlehrer mindestens zweimal pro Schuljahr zum Elternabend ein. Die Leitung des Elternabends ist Aufgabe der Klassenelternvertreter.

Nur wenn Elternvertreter gewählt werden müssen, liegen Einladung und Durchführung des ersten Elternabends in den Händen der Schule bzw. des Klassenlehrers. Grundsätzlich sind alle Eltern wählbar und haben ein Stimmrecht pro Kind. Auch Wahlleiter und Schriftführer sind wählbar und dürfen wählen.

Elternvertreter scheiden aus dem Amt aus:

Elternrat

Aus dem GER und KER wird je ein gewähltes Mitglied in den Schulausschuss entsandt.

Konferenzen

Klassenkonferenz

Diese entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler betreffen, z. B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen (§61 Abs. 5 NSchG), soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat. Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrer der Klasse sowie drei Schüler- und drei Elternvertreter.

Fachkonferenzen

Hier sind die jeweiligen Fachlehrer vertreten sowie ein Schülervertreter und ein Elternvertreter. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern.

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz (§34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleitung, die Lehrkräfte, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter, Vertreter der sonstigen Mitarbeiter der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Die Anzahl der Eltern und Schüler in der Gesamtkonferenz richtet sich nach der Größe der Schule. An unserer Schule sind es jeweils 18 Vertreter.

Schulvorstand

Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in §38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u.a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach §32 Abs. 3 NSchG. Lehrkräfte, Eltern und Schüler entscheiden zusammen über Inhalte und Ausgestaltung der schulischen Arbeit. Die Anzahl der Gesamtmitglieder im Schulvorstand ist abhängig von der Anzahl der (ggf. aus Teilzeitkräften umgerechneten) Vollzeitlehrkräfte.

Der Schulvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Erziehungsberechtigte, die besonderes Interesse an der Arbeit im Schulvorstand haben und nicht Mitglied im Schulelternrat sind, können in den Schulvorstand gewählt werden. Im Schulvorstand unserer Schule sind acht Lehrkräfte (inkl. des Schulleiters), vier Eltern und vier Schüler vertreten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.schure.de oder www.nibis.de.